Aesthetic Dent
Das Aesthetic Dent Team

Wie wir arbeiten

Um Ihnen (kostenlos und unverbindlich) eine voraussichtliche Preisaussage(Kostenvoranschlag) und den Zeitaufwand für Ihre Behandlung zu unterbreiten,muss die Praxis den momentanen Zustand Ihres Gebisses kennen. Hierfür benötigt diese entweder eine Röntgenaufnahme (nicht älter als 3 Monate)und/oder den aktuellen Heil- und Kostenplan eines Zahnarztes. Eine Voruntersuchung in der Praxis ist für einen genauen Kostenvoranschlag natürlich die beste Variante. Sollte die Kostenersparnis für Sie lohnenswert sein, dann sprechen Sie dieBedingungen mit Ihrer Krankenkasse/Krankenversicherung ab. Grundsätzlichgilt bei Erwartung eines Festzuschusses, dass Sie sich vor der Behandlung eine Genehmigung des geplanten Zahnersatzes von Ihrer Krankenkasse einholen müssen.

Möglichkeiten der Vorgehensweise

Sollten Sie in bereits einen deutschen Kostenplan vorliegen haben, schicken Sie uns diesen bitte zu. Er umfasst alle notwendigen Schritte für die geplante Versorgung und ist kostenlos, wenn er Kassenleistungen enthält. Bitte schicken Sie diesen zum Informationszentrum in Berlin. Auf Basis dieses Planes können wir Ihnen Gegenangebot erstellen (auch mehrere Variationen). Bevor Sie mit der Behandlung bei uns beginnen, legen Sie bitte den von uns erstellten Kostenplan zunächst Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vor. Ein Zuschuss wird Ihnen genau wie bei einer deutschen Behandlung genehmigt. Vergleichen Sie die Behandlungsleistungen. Bei umfangreichen Arbeiten legen Sie möglichst aktuelle Röntgenbilder Ihrer Zähne bei (z.B. Panoramabild - Sie haben ein Recht auf Herausgabe Ihrer Röntgenbilder, müssen den Empfang quittieren und die Bilder innerhalb von 6 Monaten an den Zahnarzt zurückgeben). Dies erleichtert dem ausländischen Zahnarzt seine Beurteilung und die Vorbereitung der Behandlung. Auf Zahnersatz erhalten Sie in Deutschland zwei Jahre Garantie. Ausländische Zahnärzte gewähren bis zu 5 Jahren Garantie. Lassen Sie sich eine schriftliche Garantie aushändigen.

Nehmen Sie bitte genügend Geld mit, anders als unter anderem in Deutschland muss jede Zahnbehandlung im Ausland sofort bar bezahlt werden. Die anteilige Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse erfolgt erst nachträglich.